Allgemeine Geschäftsbedingungen

 (Hinweis: Aufgrund besserer Lesbarkeit wird in den folgenden AGBs das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  1.  Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- bzw. Reisebedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Stefanie Apel (Berggämse), nachfolgend Veranstalterin mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt. Mit der Anmeldung bzw. Buchung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anerkannt.

  1. Vertragsgegenstand, -abschluss und Leistungsumfang

(1) Das Angebot der Veranstalterin ist freibleibend. Alle Touren werden von ihr sorgfältig und gewissenhaft geplant. Die Gestaltung der jeweiligen Touren obliegt alleine der Veranstalterin. Sie behält sich zeitliche und örtliche Änderungen der Touren in zumutbarem Rahmen vor.

(2) Der Vertrag mit der Veranstalterin kommt mit der Buchungsbestätigung/der Rechnung und dem dort benannten Leistungsumfang zustande. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweilig zwischen der Veranstalterin und Teilnehmer geschlossenen Vertrag. Er beginnt und endet zum genannten Zeitpunkt laut Buchungsbestätigung. Minderjährige sind zu einem Vertragsabschluss nur mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten befugt.

(3) Bei Gruppenanmeldungen schließt die Veranstalterin mit der verantwortlichen bzw. weisungs-befugten Person der Teilnehmergruppe eine Anmeldung über und für die Gruppe ab. Diese Anmeldung ist ebenfalls verbindlich.

(4) Im Falle von Krankheit der Veranstalterin, schlechten Witterungsbedingungen oder Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich die Veranstalterin vor bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn das Stattfinden der Veranstaltung abzusagen. Der gezahlte Veranstaltungspreis wird unverzüglich erstattet.

(5) Witterungsbedingte Absagen bis 3 Tage vor Beginn der vereinbarten Leistung unterliegen der ausschließlichen Entscheidung der Veranstalterin. Bei witterungsbedingter Beendigung während der Veranstaltung durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Für die Veranstaltungen gelten die jeweils in der Tourenausschreibung genannten Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Rechnung ist sofort bzw. zum ausgewiesenen Zahlungstermin und ohne jeglichen Abzug im Voraus fällig. Die Begleichung erfolgt durch Überweisung.

(2) 14 Tage nach Fälligkeit befindet sich der Teilnehmer ohne jeglichen weiteren Hinweis in Verzug. Für eine Mahnung wird eine Mahngebühr von 20 Euro für den erhöhten Verwaltungsaufwand in Rechnung gestellt. Des Weiteren ist die Veranstalterin berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Die Leistungen der Veranstalterin sind gem. Kleinunternehmerregelung nach §19 UstG von der Umsatzsteuer befreit.

(4) Die Übernachtungskosten auf den Hütten sind von jedem Teilnehmer selbst zu entrichten.

  1. Teilnahmebedingungen

(1) Teilnehmen an meinen Veranstaltungen können Teilnehmer, die die physischen und psychischen Voraussetzungen der jeweiligen Veranstaltung erfüllen. Gesundheitliche Einschränkungen sind der Veranstalterin vorab schriftlich per Mail an servus@berggaemse.de mitzuteilen. Bei erkennbaren gesundheitlichen Einschränkungen beim Start einer Tour ist die Veranstalterin befugt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall wird der Preis anteilig in Rechnung gestellt.

(2) Die Veranstalterin ist berechtigt Teilnehmer während einer Veranstaltung von dieser auszuschließen, welche die ausgeschriebenen Voraussetzungen der jeweiligen Veranstaltung nicht erfüllen. In diesem Fall ist eine Rückerstattung des Preises ausgeschlossen.

(3) Bei Radtouren besteht eine Helmpflicht. Wanderungen oder Radtouren können zu Unfällen mit Todesfolge führen, dies sollte jedem Teilnehmer bewusst sein. Die Teilnahme an meinen Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko. Die angebotenen Touren werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgearbeitet und vorbereitet. Jedoch sollte jedem Teilnehmer bewusst sein, dass uns im sog. Outdoorbereich immer ein gewisses Restrisiko bestehen bleibt.

(4) Den Anweisungen der Veranstalterin ist für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung Folge zu leisten.

(5) Die Veranstalterin behält sich vor Teilnehmer bei einem vertragswidrigen Verhalten mit sofortiger Wirkung von einer Veranstaltung auszuschließen. Vertragswidriges Verhalten eines Teilnehmers kennzeichnet sich bspw. durch eine nachhaltige Störung der Veranstaltung oder wenn ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesem Fall wird der Preis in Rechnung gestellt.

(6) Die Teilnehmer verpflichten sich während meiner Veranstaltungen nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, welche die Reaktionsfähigkeit und das körperliche Befinden beeinträchtigen können. Die Veranstalterin ist berechtigt Teilnehmer bei Verstößen hiergegen von der Veranstaltung auszuschließen.

  1. Rücktritt

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt hat in schriftlicher Form an die Veranstalterin zu erfolgen und wird mit Zugang bei ihr wirksam. Dem Teilnehmer wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro in Rechnung gestellt. Weiterhin werden die nachfolgenden Stornierungsgebühren fällig

  • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% des Preises
  • 29 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40% des Preises
  • 14 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60% des Preises
  • 6 Tage bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% des Preises
  • 3 Tage bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtantritt 90% des Preises  
  1. Mindestteilnehmerzahl

Touren werden erst ab einer gewissen Mindesteilnehmerzahl durchgeführt, die aus der jeweiligen Tourenbeschreibung hervorgehen. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann die Veranstalterin bis spätestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn den Rücktritt vom Vertrag erklären. In der Buchungsbestätigung wird ausdrücklich über das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl sowie das Datum des spätesten Rücktritts hingewiesen. Bei Nichtstattfinden einer Veranstaltung aufgrund der Mindestteilnehmerzahl, erhält der Teilnehmer seine geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.

  1. Abbruch der Veranstaltung

Aus einem sicherheitsbedingten Abbruch einer Veranstaltung kann kein Anspruch auf Erstattung des Preises geltend gemacht werden. Weiterhin kann daraus keine mangelhafte Erfüllung des Angebots abgeleitet werden.

  1. Haftung und Versicherung

(1) Die Teilnahme an meinen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Verantwortung und eigene Gefahr. Trotz sorgfältiger Ausarbeitung und Planung meiner Touren nach bestem Wissen und Gewissen bleibt im Outdoor-Bereich immer ein gewisses Restrisiko bestehen. Die Veranstalterin haftet im Rahmen ihrer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung mit einer Summe von bis zu 8 Mio.€, die auf eine grob fahrlässige Handhabung der Veranstalterin zurückzuführen ist. Generell empfehle ich einen angemessenen Versicherungsschutz, für den der Teilnehmer selbst verantwortlich ist, (bspw. Unfall- / Bergekosten- / Auslandsreisekrankenversicherung).

(2) Die Regelung des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung, Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen) gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

(3) Des Weiteren wird für die An- und Abreise keinerlei Haftung übernommen.

(4) Die Veranstaltungen erfolgen unter meiner Leitung, werden aber in jedem Fall auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko durchgeführt. Die Veranstalterin behält sich vor die Touren nach den technischen und konditionellen Voraussetzungen oder unvorhersehbaren Umständen anzupassen.

  1. Gerichtsstand

Bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist alleiniger Gerichtsstand der Sitz der Veranstalterin. Für den Vertrag, seine Durchführung und alle Rechtsbeziehungen der Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

  1. Fotorechte

Fotos/Videos, die von der Veranstalterin oder anderen Teilnehmern während der Touren gemacht werden, können per Link oder WhatsApp-Gruppen allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin können Fotos/Videos für sämtliche Werbezwecke auf der Homepage, in Printmedien und in Social Media verwendet werden. Sofern ein/e Teilnehmer/in damit nicht einverstanden ist, muss dies vorher schriftlich der Veranstalterin per Mail an servus@berggaemse.de mitgeteilt werden. Wenn keine Mitteilung erfolgt, geht die Veranstalterin von einem Einverständnis für die Veröffentlichung und entsprechende Verwendung aus. Die Rechte für die Fotos/Videos liegen bei dem jeweiligen Fotografen.

  1. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sind nur wirksam, wenn Sie von der Veranstalterin bestätigt werden. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel. Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Das Gleiche gilt, sobald sich herausstellen sollte, dass diese AGB oder der Vertrag eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Vertragsparteien, eine angemessene Ersatzregelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Vertragsparteien beabsichtigten bzw. vereinbart hätten, wenn diese Unwirksamkeit oder Lücke bedacht worden wäre.

 

 

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